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Abwassergebühren NRW: Gebührenermittlung auf dem Prüfstand

In die Abwassergebühren werden Zinsen eingerechnet und es gilt, je höher der festgelegte Zinssatz desto teurer wird es für die Bürger. In einem Musterprozess wurde dem Oberverwaltungsgericht Münster die Frage, wie hoch die Zinsen maximal sein dürfen, zur Klärung vorgelegt. Im Mai 2022 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster im Interesse der Gebührenzahler. Zur Ermittlung des Zinssatzes sei eine zehnjährige Durchschnittsbetrachtung vorzunehmen und somit würde sich für das Jahr 2023 ein Zinssatz von 0,46 % ergeben. Die für die Gebührenzahler gute Nachricht war nicht von langer Dauer. Im Dezember 2022 wurde ein neues Landesgesetz erlassen und dieses Gesetz ermöglicht den Kommunen höhere Zinsen in die Abwassergebühren einzurechnen. Dem in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht wurde erneut die Frage zur Höhe der kalkulatorischen Zinsen vorgelegt. Gebührenzahlern in Regionen mit sehr hohen Abwassergebühren wird geraten, gegen die Bescheide vorsorglich Widerspruch zu erheben. 

Wie lohnend der Einblick die Ermittlung der Abwassergebühren sein kann, zeigt die Kommune Simmerath. Auf den Antrag an den Gemeinderat, den Zinssatz für das Jahr 2023 auf 0,46 % abzusenken, teilt die Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage mit, dass die Absenkung nicht möglich sei. Mit den Zinsen seien Investitionen in das Infrastruktur der Abwasserentsorgung zu refinanzieren. Erstens ist die Kostenposition der Zinsen nicht vorgesehen, um Investitionen zu refinanzieren. Zweitens wurden die exemplarischen benannten Investitionskosten in den Vorjahren bereits in die Kostenposition der Abschreibungen eingerechnet. Die Frage, warum Kosten doppelt in die Abwassergebühren eingerechnet werden, konnte die Gemeindeverwaltung bisher nicht beantworten.