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Dipl. Kfm. (FH) Mario Genter – Steuerberater

Gewinnübertragung

Gewinnübertragung gemäß § 6b EStG

Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken führt grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Vorgang. In bestimmten Fällen kann, soweit die Voraussetzungen gemäß § 6b EStG erfüllt sind, die sofortige Versteuerung vermieden werden.

Zur Vermeidung der sofortigen Versteurung ist eine Reinvestition erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Reinvestition nicht branchenbezogen sein muss.

Für die Gewinnübertragung gem. § 6b EStG ist es von Bedeutung, dass gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Auch ist eine Gewinnübertragung aus einem Einzelunternehmen in das so genannte „Sonderbetriebsvermögen“ einer gewerblich geprägten Personengesellschaft möglich.

Dipl. Kfm. (FH) Mario Genter – Steuerberater

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